Welche zusätzlichen Steuern und Gebühren fallen für Off-Plan-Immobilien an der Costa del Sol an?

Beim Kauf von Off-Plan-Immobilien an der Costa del Sol müssen Käufer mehrere zusätzliche Steuern und Gebühren über den beworbenen Immobilienpreis hinaus berücksichtigen. Dazu gehören eine Mehrwertsteuer (IVA) von 10 % für Neubauten und eine Stempelsteuer von typischerweise 1,2 % bis 1,5 % des Kaufpreises. Anwaltsgebühren, in der Regel 0,8 % bis 1,5 % zuzüglich 21 % IVA, sind für die Due Diligence und Vertragsprüfung unerlässlich. Zusätzlich fallen zum Zeitpunkt des Verkaufs standardisierte Notargebühren (0,2 % bis 0,5 %) und Grundbuchgebühren (0,1 % bis 0,25 %) an. Anschlussgebühren für Versorgungsleistungen und Kosten für die Einrichtung von Gemeinschaftsdiensten in Neubauprojekten tragen ebenfalls zu den Gesamtausgaben bei und erfordern oft ein zusätzliches Budget von 12-15 % des Kaufpreises der Immobilie.

Bei Investitionen in Off-Plan-Immobilien an der Costa del Sol tragen mehrere zusätzliche Steuern und Gebühren zu den allgemeinen versteckten Kosten bei. Erstens gibt es die Mehrwertsteuer (IVA) auf den Kaufpreis von Neubauimmobilien, die in Spanien derzeit 10 % beträgt. Dies ist ein erheblicher Kostenfaktor, der von Käufern, die sich ausschließlich auf den beworbenen Immobilienpreis konzentrieren, oft übersehen wird. Zweitens fällt auch die Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados oder AJD) für Neubauten an, die je nach autonomer Region, in diesem Fall Andalusien, typischerweise zwischen 1,2 % und 1,5 % des Kaufpreises liegt. Diese Steuern werden zusätzlich zum Wert der Immobilie gezahlt. Neben den Steuern müssen Sie auch die Anwaltskosten berücksichtigen. Die Beauftragung eines unabhängigen Anwalts ist für Off-Plan-Käufe entscheidend, um die Due Diligence durchzuführen, Verträge zu prüfen und die Einhaltung des spanischen Rechts sowie Sicherheiten wie Bankbürgschaften zu gewährleisten. Die Anwaltskosten können zwischen 0,8 % und 1,5 % des Immobilienwerts liegen, zuzüglich 21 % IVA auf die Anwaltsdienste selbst. Notargebühren sind eine weitere unvermeidliche Ausgabe bei der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde. Diese sind standardisiert und hängen vom Wert der Immobilie ab, wobei sie typischerweise zwischen 0,2 % und 0,5 % liegen. Nach dem Notar fallen auch Registrierungsgebühren für die Eintragung Ihres Eigentums in das Grundbuch (Registro de la Propiedad) an, die normalerweise zwischen 0,1 % und 0,25 % des Immobilienwerts betragen. Schließlich werden Anschlussgebühren für Versorgungsleistungen wie Wasser und Strom, bekannt als Gebühren für die 'licencia de primera ocupación' (Erstbezugslizenz), oft vom Käufer getragen, ebenso wie Gebühren für die Einrichtung von Gemeinschaftsdiensten in Neubauprojekten, die stark variieren können. Es ist ratsam, ein zusätzliches Budget von 12-15 % des Kaufpreises der Immobilie einzuplanen, um all diese verbundenen Kosten zu decken.

Sources

Bereit, mit einem Costa del Sol Immobilienexperten zu Sprechen?

Kontaktieren Sie Del Sol Prime Homes für kompetente Beratung.