Wie gestalten Bauträger an der Costa del Sol typischerweise Zahlungspläne für Neubauprojekte (Off-Plan)?

Off-Plan-Zahlungspläne an der Costa del Sol beginnen mit einer Reservierungsgebühr, gefolgt von einer Anzahlung von ca. 10% bei Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags. Weitere Zahlungen von 10% bis 20% sind während der Bauzeit gestaffelt und richten sich nach Bauabschnitten. Alle Zwischenzahlungen müssen gesetzlich durch Bankgarantien oder Versicherungen geschützt sein. Der Restbetrag von 60% bis 70% ist bei Fertigstellung, Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung und notarieller Beurkundung fällig. Käufer sollten alle Zahlungen mit Bankgarantien absichern lassen.

Bauträger für Off-Plan-Immobilien an der Costa del Sol strukturieren Zahlungspläne in der Regel phasenweise und richten sie an Bauabschnitten aus, um das Risiko für beide Parteien zu mindern. Typischerweise beginnt der Prozess mit einer Reservierungsgebühr, die oft zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegt und die Immobilie für einen kurzen Zeitraum sichert, während rechtliche Prüfungen durchgeführt werden. Danach werden etwa 10% des Kaufpreises, abzüglich der Reservierungsgebühr, bei Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags (PPA) gezahlt. Diese erste Anzahlung ist durch Bankgarantien oder Versicherungen gesetzlich geschützt, wie es das spanische Gesetz (Gesetz 57/1968, abgelöst durch Gesetz 20/2015) vorschreibt, um die Rückerstattung der Gelder zu gewährleisten, falls die Immobilie nicht geliefert wird. Nachfolgende Zahlungen werden dann während der Bauzeit gestaffelt, üblicherweise in Intervallen von 10% bis 20%, passend zu bestimmten Bauphasen wie der Fertigstellung des Rohbaus, der Dacharbeiten oder der internen Installationen. Diese gestaffelten Zahlungen sind ebenfalls durch Bankgarantien abgedeckt und bieten einen kontinuierlichen Schutz für die Investition des Käufers. Die letzte und größte Zahlung, normalerweise 60% bis 70% des Gesamtpreises, ist bei Fertigstellung der Immobilie, Erteilung der Bewohnbarkeitsbescheinigung (Licencia de Primera Ocupación) und Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde vor einem Notar fällig. Käufer sollten immer bestätigen, dass alle Zwischenzahlungen durch individuelle Bankgarantien oder Versicherungszertifikate abgesichert sind, die entscheidend sind, um ihre Investition gegen mögliche Insolvenz oder Nicht-Fertigstellung durch den Bauträger zu schützen. Es ist auch wichtig, die 10% Mehrwertsteuer (IVA) auf Neubauten, die Stempelsteuer (AJD) von 1,2% bis 1,5% in Andalusien und die Anwaltsgebühren zu berücksichtigen, die zu den entsprechenden Zeitpunkten gezahlt werden. Ein unabhängiger Anwalt ist unerlässlich, um die Rechtmäßigkeit und den Schutz aller Zahlungsbedingungen und Garantien zu überprüfen.

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