Beim Immobilienverkauf an der Costa del Sol beginnt der chronologische Steuerprozess mit der Berechnung der potenziellen Kapitalertragsteuer (CGT) und der lokalen Plusvalía Municipal. Die Plusvalía muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf beim örtlichen Rathaus bezahlt werden. Bei nicht-ansässigen Verkäufern behält der Käufer obligatorisch 3 % des Verkaufspreises als Vorauszahlung für die CGT ein und überweist diesen Betrag an die Steuerbehörden. Der Verkäufer reicht dann im folgenden Steuerjahr die entsprechende Steuererklärung (Modelo 100 für Residenten, Modelo 210 für Nicht-Residenten) ein, um seine CGT-Schuld abzuschließen, entweder eine Rückerstattung zu beantragen oder einen ausstehenden Restbetrag zu zahlen. Dies stellt sicher, dass alle steuerlichen Verpflichtungen gemäß den spanischen Vorschriften erfüllt werden.
Beim Verkauf einer Immobilie an der Costa del Sol umfasst der chronologische Prozess der Steuererklärung und -zahlung mehrere wichtige Phasen. Zunächst sollten Verkäufer ihre potenzielle Kapitalertragsteuer (CGT), bekannt als „Impuesto sobre las Ganancias Patrimoniales“, verstehen und berechnen. Diese basiert auf der Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis, abzüglich zulässiger Ausgaben. Diese Steuer wird in der Regel in der jährlichen Einkommensteuererklärung (Modelo 100 für Residenten, Modelo 210 für Nicht-Residenten) nach dem Verkaufsjahr deklariert. Gleichzeitig muss die „Plusvalía Municipal“ (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana) berechnet und gezahlt werden. Dies ist eine lokale Steuer auf die Wertsteigerung des Grundstücks vom Kauf- bis zum Verkaufsdatum. Verkäufer haben eine begrenzte Frist, normalerweise 30 Tage nach dem Verkauf, um diese Steuer beim örtlichen Rathaus zu entrichten. Für nicht-ansässige Verkäufer wird ein obligatorischer Einbehalt von 3 % des Verkaufspreises durch den Käufer vorgenommen, der diesen Betrag als Vorauszahlung auf die CGT-Verpflichtung des nicht-ansässigen Verkäufers an die spanischen Steuerbehörden abführt. Der Verkäufer reicht später das Formular 210 beim Finanzamt ein, um entweder eine Rückerstattung zu beantragen, wenn die tatsächliche CGT weniger als 3 % beträgt, oder die Differenz zu zahlen, wenn sie höher ist. Schließlich ist es entscheidend, sicherzustellen, dass alle Nebenkosten und Gemeinschaftsgebühren bis zum Verkaufsdatum aktuell und beglichen sind, da einige Verbindlichkeiten bei Nichtbeachtung mit der Immobilie übergehen können, obwohl diese streng genommen keine Steuern sind, gehören sie zum finanziellen Abschluss des Prozesses.